MSC hat hier bei der Möglichkeit der Zubuchung "nachgebessert".
Sonderregelung kurzfristige Abfahrten Bei Abfahrten bis zum 11. August 2021 ist es möglich, den Covid Protection Plan bis 1 Tag vor Abfahrt zu buchen
Neue Bedingung für Abfahrten ab dem 12. August 2021 Der Covid Protection Plan kann bis 14 Tage vor Abfahrt gebucht werden. (Dies ersetzt die bisherige Regelung von 60 Tagen vor Abfahrt.)
Covid-Versicherung = Covid Protection Plan: Für alle Passagiere ist es zum eigenen Schutz verpflichtend, eine Versicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-bezogene Risiken wie z. B. Stornierung der Pauschalreise, Rückführungskosten, Quarantäne, medizinische Hilfe und damit verbundene Kosten sowie Krankenhausaufenthalte absichert. Der Nachweis des Versicherungsschutzes (z. B. Police, Zertifikat, Zusammenfassung der Police sowie die Versicherungssummen) muss für alle Neubuchungen (ab dem 23. Juni 2021) bei der Einschiffung vorgelegt werden. Passagieren, die diese Unterlagen nicht vorlegen können, wird die Einschiffung verweigert.
Der Versicherungsschutz sollte folgende Risiken berücksichtigen:
• Stornierung des Urlaubspakets
• Rückführungskosten
• Quarantäne
• medizinische Hilfe und Kosten
• Krankenhausaufenthalte
Mit der von MSC vermittelten Covid-19-Versicherung von Europ Assistance werden für € 25,- p.P. (Nordeuropa, Mittelmeer) bzw. € 29,- p.P. (Karibik, Antillen, Emirate, Saudi-Arabien & Rotes Meer, Südamerika und Grand Voyages) eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit Covid-19 übernommen. Diese Versicherung kann nur für die Kreuzfahrtsaison Frühjahr/Sommer 2021 sowie Winter 2021/22 abgeschlossen werden.
Gerne können Sie auch mit einer anderen Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl (z.B. Ihrer Reiseversicherung) in Verbindung treten. Wichtig ist nur, dass Sie den speziellen COVID-19 Schutz nachweisen können. Ob die eigene Versicherung alle o.g. Punkte abdeckt, müssen Sie dann direkt mit Ihrer Versicherung abklären.
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